dentadigital, eine Marke von aporadix GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der aporadix GmbH

Stand: Januar 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen der aporadix GmbH, nachfolgend „aporadix“, und ihren Auftraggebern, nachfolgend „Kunde“.

Sie regeln sämtliche Beratungs-, Entwicklungs-, Umsetzungs-, Pflege-, Betriebs-, Support- und Betreuungsleistungen im Zusammenhang mit Digitalisierung, Marketing, Vertrieb, IT-Systemen, Plattformen, Software- und Software-as-a-Service-Lösungen.

aporadix erbringt ihre Leistungen unter den Marken
aporadix, dentadigital, medidigital und Digitalpoliere.
Bei diesen Marken handelt es sich ausschließlich um Leistungs- und Angebotsmarken der aporadix GmbH. Sie begründen keine eigenständigen Unternehmen, Gesellschaften oder Vertragspartner.

Vertragspartner ist in allen Fällen ausschließlich die aporadix GmbH, unabhängig davon, unter welcher Marke die Leistung angeboten, beworben oder erbracht wird.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, aporadix stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen im Bereich der digitalen Transformation. Hierzu zählen insbesondere strategische Analysen und Digital-Checks, Konzeption und Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, Websites, Plattformen, Apps, E-Commerce-Lösungen, Online-Marketing- und Social-Media-Leistungen sowie laufende Pflege-, Wartungs-, Betriebs- und Supportleistungen (aposervice+).

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie den im Vertrag beschriebenen Leistungsinhalten. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise und Leistungsbeschreibungen der aporadix GmbH.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von aporadix durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Mündliche Beauftragungen sind verbindlich, sobald aporadix diese schriftlich oder elektronisch bestätigt und der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.

aporadix ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder Kooperationspartner einzusetzen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung durch bestimmte Personen besteht nicht.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Einmalige Leistungen sind nach Leistungserbringung sofort fällig. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet und erfolgen grundsätzlich per SEPA-Lastschrift.

Rechnungen sind spätestens fünf Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist aporadix berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten zu berechnen und Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Verträge über Umsetzungs-, Pflege-, Betriebs- und Supportleistungen (aposervice+) haben eine feste Mindestlaufzeit von 36 Monaten, beginnend mit der Liveschaltung der jeweiligen Leistung. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich und muss spätestens bis zum Ende des dritten Quartals eines Kalenderjahres zum Jahresende erklärt werden.

Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Zahlungsrückständen, schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder anhaltender Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden.

§ 6 Vertragsübernahme bei Betriebsübergang

Im Falle des Verkaufs, der Übernahme oder sonstigen Übergangs einer Apotheke, Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder eines Handwerksbetriebs ist der bestehende Vertrag mit aporadix vollumfänglich bindend und vom neuen Inhaber zu übernehmen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Vertragsübernahme rechtlich sicherzustellen und den neuen Inhaber entsprechend zu verpflichten. Ein Inhaberwechsel berechtigt weder zur Kündigung noch zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages. aporadix ist berechtigt, den Vertrag unverändert mit dem neuen Inhaber fortzuführen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

Alle von aporadix erbrachten Leistungen, Konzepte, Inhalte, Designs, technischen Umsetzungen und Systeme bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der aporadix GmbH. Nutzungsrechte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang eingeräumt und beschränken sich auf den vertraglich vereinbarten Zweck.

§ 8 Pflege, Betreuung und Support fremder SaaS- und Drittsysteme

Sofern aporadix Leistungen zur Pflege, Betreuung, Wartung, zum Betrieb oder Support von fremden Software-, SaaS-, Plattform-, App-, Shop- oder sonstigen Drittsystemen erbringt, schuldet aporadix ausschließlich die vertraglich vereinbarten Support- und Betreuungsleistungen.

aporadix übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit, Weiterentwicklung oder Rechtskonformität der eingesetzten Drittsoftware oder SaaS-Lösung. Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle der Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von aporadix und begründen keinen Anspruch auf Minderung, Schadensersatz oder außerordentliche Kündigung.

Der Kunde bleibt jederzeit Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters und ist für die Einhaltung der dortigen Vertragsbedingungen, Lizenzmodelle und Kosten verantwortlich. aporadix handelt in diesen Fällen ausschließlich als betreuender Dienstleister.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung berechtigen aporadix zur Anpassung von Zeitplänen sowie zur gesonderten Berechnung des entstehenden Mehraufwands.

§ 10 Projektkoordination, GoLive-Termin und Projektverzug

(1) Im Rahmen der Projektkoordination erstellt aporadix gemeinsam mit dem Kunden eine verbindliche Projekt-Roadmap, in der insbesondere der GoLive-Termin (Liveschaltung / Bereitstellung der vereinbarten Leistung) festgelegt wird.

(2) Der GoLive-Termin gilt als verbindlich, sobald die Projekt-Roadmap von beiden Parteien schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde. Der bestätigte GoLive-Termin ist für beide Parteien bindend.

(3) Eine Verschiebung des GoLive-Termins ist nur aus wichtigen Gründen zulässig. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor bei:

  • nachweislich nicht vorhersehbaren technischen Hinderungsgründen,
  • höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen),
  • schwerwiegenden, nicht von einer Partei zu vertretenden Umständen, die eine Umsetzung objektiv unmöglich machen.

In diesen Fällen ist ein neuer GoLive-Termin einvernehmlich festzulegen und zu bestätigen.

(4) Kommt es zu einer Verzögerung des GoLive-Termins aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden, insbesondere durch:

  • nicht bereitgestellte Inhalte oder Informationen,
  • ausstehende Freigaben oder Entscheidungen,
  • fehlende technische Zugänge oder Zuarbeiten,

gerät der Kunde in Projektverzug.

(5) Kann der GoLive-Termin aus den in Absatz 4 genannten Gründen nicht eingehalten werden, ist aporadix berechtigt, ab dem 1. Kalendertag des Folgemonats die vertraglich vereinbarten monatlichen aposervice+ Bereitstellungs-, Pflege- und Betriebsgebühren zu berechnen, unabhängig davon, ob der GoLive zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt ist.

(6) Die Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Gebühren entfällt nicht dadurch, dass der Projektverzug vom Kunden zu vertreten ist. Ein Anspruch auf Zurückbehaltung, Minderung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.

(7) aporadix ist berechtigt, den Projektzeitplan entsprechend anzupassen. Weitergehende Rechte, insbesondere aus § 8 (Mitwirkungspflichten des Kunden), bleiben unberührt.

§ 11 Haftung und Gewährleistung

aporadix haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzverluste, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze sowie der Datenschutzerklärung der aporadix GmbH.

§ 13 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Arnsberg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.